sie scheinen meine Strafanzeige leider nicht ernst zu nehmen, da sie das Verfahren mit einer Begruendung einstellen, die ich nirgends im Gesetzestext finden kann.
Ich habe verstanden, dass die Paragraphen 325 ff. StGb, welche ich in meiner vorherigen Stafanzeige aufgefuehrt hatte, allesamt eine "verwaltungsrechtliches" Ausnahme beinhalten.
Der Unterschied zu dieser Anzeige ist jedoch genau der, dass es eben auch einige Verbote gibt, die diese Klausel nicht beinhalten. Allen voran Paragraph 324 StGb.
Auch 329 StGb hat keine solche Klausel.
326 auch nicht.
.. also eigentlich KEIN EINZIGER der in dieser Anzeige genannten Paragraphen trifft auf Ihre Begruendung zur Einstellung des Verfahrens zu, dass die Anlagen ja verwaltungsrechtlich ok und zugelassen seien. (Ein Auto mit TUEV ist auch zugelassen, darf aber trotzdem nicht in einem Naturschutzgebiet in den See gefahren werden)
Entweder sie leiten bitte ein Ermittlungsverfahren ein, oder sie sollten sich eine andere Begruendung ausdenken, wie z.B. 'ist noch nicht passiert' oder 'too big to fail'. Dann waere meine Anzeige wenigstens ab dem Zeitpunkt verfolgbar, wenn z.B. der Golfstrom tatsaechlich stehen geblieben ist (also in 1-5 Jahren).
Am besten waere jedoch, wenn sie sich mit anderen Staatsanwaelten zusammentun, um dieses 'too big to fail' nicht nur mit ihren eigenen Schulten tragen zu muessen. Dafuer haette ich Verstaendnis!
Danke und Gruesse,
Jan Kechel
PS: Laut Ihrer Begruendung haette die RWE ja einen Freifahrtsschein, der ihr alles erlaubt. Darf die RWE Quecksilber im Bodensee ausleeren und so alles Leben darin austilgen? Darf die RWE das Pfrunger Ried Naturschutzgebiet niederbrennen?
.. all das sind ja die wissenschaftlich belegten Folgen die zu dem gleichen Ergebnis fuehren - totes Gewaesser / zerstoertes Naturschutzgebiet. Bitte denken Sie genau darueber nach ob Folgen wie "der Bodensee kippt um und alles Leben darin stirbt ab" von den "verwaltungsrechtlichen Klauseln" in ihrer Begruendung zur Ablehnung tatsaechlich abgedeckt wird.
Meiner Meinung nach haben sie, wie in der Anzeige geschrieben, die Gegebenheiten geaendert, und daher ist seit dem IPCC Bericht die beanstandete Foerderung fossiler Brennstoffe nun nicht mehr zulaessig, auch nicht in "zugelassenen" Anlagen. Entweder muss eine neue zusaetzliche Genehmigung her (z.B. "Die Umwelt darf mit Hilfe fossiler Brennstoffe zerstoert werden, auch wenn dadurch Naturschutzgebiete zerstoert und in der Folge Millionen Menschen ums Leben kommen werden", oder es bleibt halt verboten Menschen zu toeten, aber "verwaltungsrechtliche" Ausreden sind schon echt hart)